Wer gefährliche Güter im Seeverkehr befördert oder für einen Seetransport vorbereitet (z.B. verpackt oder in Containern staut), muss gemäß der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) die Vorschriften des "Internationalen Code für die Beförderung von gefährlichen Gütern mit Seeschiffen - IMDG-Code" einhalten. Er ist seit 2004 völkerrechtlich verbindlich. Die amtliche deutsche Übersetzung des von der IMO herausgegebenen Codes liegt hiermit dem Stand des Amendments 34-08 vor.
Aktueller Hinweis:
Die Änderungen zur GGVSee wurden am 22.12.09 verkündet und sind rückwirkend zum 1.1.09 in Kraft getreten. Wir haben die aktuelle Fassung für Sie als PDF zum Download bereit gestellt.
1.444 Seiten
Stand Amdt. 34-08
ISBN 978-3-934782-34-1